Dr. Stefan Matysiak
   Medienwissenschaftler °  Freier Journalist
 
Windausweg 20 ° 37075 Göttingen   ° Tel. 0551/9899805   ° E-Mail
 

 Für Auftragsarbeiten:
 
 °  Werbetexte 
 °  Fachartikel
 °  Ghostwriting
 °  PR-Beratung
 °  Textkorrekturen
 °  Redigieren von Kundenzeitschriften
 °  Korrekturen von Examens- und Doktorarbeiten
 °  Journalismus
 °  Seminare/Bildungsveranstaltungen 
 °  u.a.m. 



I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (PR)
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Journalismus)
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Redigier- und Korrekturarbeiten, Ghostwriting)
IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Seminar- und Bildungsangebote)
V. Schlussbestimmungen
 
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (PR/Auftragstexte):
 
1. Nutzungsrechte
1.1. Alle Auftragstexte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und seiner Schutzregelungen. Der Autor der Auftragstexte (Texter/Auftragnehmer) überträgt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
1.2. Alle Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Jede andere, weitergehende oder erneute Nutzung oder die Nachahmung von Texten und Konzepten ist nur mit Einwilligung des Texters bzw. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars gestattet. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts bedarf der Einwilligung des Texters.
1.3. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, ein erhöhtes Honorar in Höhe des Fünffachen der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. War ein Honorar nicht vereinbart, gilt die nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten vorgesehene Vergütung als Bemessungsgrundlage des erhöhten Honorars.
1.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Texter/Auftragnehmer von zusätzlichen Nutzungen der Texte oder ihrer Verwendung in größerem Umfang als vereinbart zu benachrichtigen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, ist der Texter berechtigt, die erhöhte Vergütung nach 1.3. zu verlangen.
1.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter/Auftragnehmer von den publizierten bzw. gedruckten Auftragstexten ein Belegexemplar zu übersenden.

2. Gestaltung und Leistungen
2.1. Der Autor gestaltet die Auftragstexte entsprechend ihren kommunikativen Notwendigkeiten. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen/redaktionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält der Texter in jedem Fall den Vergütungsanspruch.
2.2. Zum Umfang der Leistungen gehören neben der Produktion des Auftragstextes auch die notwendigen Recherchearbeiten. Wünscht der Auftraggeber eine Erläuterung der mit dem Text verfolgten kommunikativen Ziele, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
2.3. Die Lieferung erfolgt als Manuskript per E-Mail. Andere Lieferformen werden gesondert berechnet.

3. Honorare
3.1. Für die Textarbeiten ist bis spätestens 30 Tage (Zahlungseingang) nach Rechnungseingang das vereinbarte Honorar zu zahlen, über dessen Höhe Stillschweigen zu bewahren ist. Mit Beginn des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen fällig, die nach der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments sieben Prozent oberhalb des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank liegen. Beitreibungskosten werden dem  Auftraggeber gegebenenfalls mit Pauschal Euro 10,- pro Zahlungserinnerung/Mahnung in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten aus einem gerichtliches Mahnverfahren werden entsprechend ihrer Höhe dem Auftraggeber berechnet.
3.2. Wenn nicht anders vereinbart, geschieht die Honorarberechnung auf der Basis von Stundensätzen. Die Berechnung erfolgt je angefangener halbe Stunde. Bei der Honorarberechnung gilt der Grundsatz von Treu und Glauben. Auf Verlangen werden dem Auftraggeber als Nachweis der Arbeitszeiten Stundenlisten übermittelt.
3.3. Mit den Stundenhonoraren sind einfache Auslagen wie Telefon, Kosten für Internetrecherchen u.ä. abgegolten. Darüber hinaus anfallende Kosten wie beispielsweise Fahrt- und Reisekosten, Datenbankgebühren sowie notwendige Fremdleistungen werden extra berechnet. Zum Umfang der Leistungen gehören keine Reisespesen, Kosten für auswärtige Besprechungstermine etc.
3.4. Sämtliche Honorare sind Nettohonorare. Neben diesen schuldet der Auftraggeber die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern der Texter/Auftragnehmer der Regelbesteuerung unterliegt.

4. Haftung
4.1. Der Texter/Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden haftet der Texter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Texter haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
4.2. Wenn der Texter/Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Beauftragten nicht Erfüllungsgehilfen des Texters. In diesen Fällen haftet der Texter nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.3. Mit der Abnahme/Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen des Texters entfällt jede Haftung des Texters. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb einer Woche nach Ablieferung des Werks geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen und freigegeben.
4.4. Der Texter haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.
4.5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
 

 
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Journalismus):
 
5. Nutzungsrechte
5.1. Alle Auftragstexte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und seiner Schutzregelungen. Der Autor/Journalist überträgt dem Auftraggeber/Redaktion die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Wenn nicht anders vereinbart, handelt es sich um die Zweitverwertungsrechte für die Printausgabe der Zeitung/Zeitschrift. Ein exklusives Nutzungsrecht gilt ausschließlich für die Dauer von längstens einem halben Jahr. 
5.2. Alle Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Jede andere, weitergehende oder erneute Nutzung oder die Nachahmung von Texten und Konzepten ist nur mit Einwilligung des Texters bzw. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars gestattet. Dies betrifft auch die Nutzung im Internet, auf CD-Rom und in anderen elektronischen Medien. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts bedarf der Einwilligung des Texters.
5.3. Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Beitrages in den Ausgaben, für die er angenommen ist,  es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.4. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, ein erhöhtes Honorar in Höhe des Fünffachen der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. War ein Honorar nicht vereinbart, gilt die nach den gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten an Zeitschriften von DJV/dju vorgesehene Vergütung als Bemessungsgrundlage des erhöhten Honorars, mindestens jedoch ein Honorar von 2,30 Euro pro Normzeile (40 Zeichen).
5.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter/Auftragnehmer von den publizierten bzw. gedruckten Auftragstexten ein Belegexemplar zu übersenden.

6. Honorare
6.1. Falls nicht anders vereinbart, gelten für die Bemessung des Honorars die gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten von DJV/dju.
6.2. Eine nicht vertragsgemäße Nutzung berechtigt  zur Berechnung eines erhöhten Honorars nach Absatz 5.4. 

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen 
(Redigier- und Korrekturarbeiten, Ghostwriting)

 
7. Nutzungsrechte
Der Korrektor/Ghostwriter/Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte. 

8. Honorare
8.1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Honorarsätze. Das Honorar ist bis spätestens 30 Tage (Zahlungseingang) nach Rechnungseingang  zu zahlen. Mit Beginn des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen fällig, die nach der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments sieben Prozent oberhalb des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank liegen. Beitreibungskosten werden dem  Auftraggeber gegebenenfalls mit pauschal Euro 10,- pro Zahlungserinnerung/Mahnung in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten aus einem gerichtliches Mahnverfahren werden entsprechend ihrer Höhe dem Auftraggeber berechnet. 
Die Auftraggeber von Texten für den universitären Gebrauch erhalten in regelmäßigen, vorher verabredeten Abständen Teillieferungen, die über den Stand und Fortschritt des Arbeitsprozessen informieren. Beim Ghostwriting für den universitären Bereich ist für kürzere Aufträge der vollständige Betrag, bei längeren Beitragen jeweils ein Teilbetrag nach Ablieferung einzelner Arbeitsteile per Vorkasse zu entrichten. Eine Bezahlung hat nur für angenommene Seiten zu erfolgen.
8.2. Wenn nicht anders vereinbart, geschieht die Honorarberechnung auf der Basis von Stundensätzen. Die Berechnung erfolgt je angefangener halbe Stunde. Bei der Honorarberechnung gilt der Grundsatz von Treu und Glauben. Auf Verlangen werden dem Auftraggeber als Nachweis der Arbeitszeiten Stundenlisten übermittelt.
8.3. Mit den Stundenhonoraren sind einfache Auslagen wie Telefon, Kosten für Internetrecherchen u.ä. abgegolten. Darüber hinaus anfallende Kosten wie beispielsweise Fahrt- und Reisekosten, Datenbankgebühren sowie notwendige Fremdleistungen werden extra berechnet. Zum Umfang der Leistungen gehören keine Reisespesen, Kosten für auswärtige Besprechungstermine etc.
8.4. Sämtliche Honorare sind Nettohonorare. Neben diesen schuldet der Auftraggeber die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern derKorrektor/ Ghostwriter/ Auftragnehmer der Regelbesteuerung unterliegt.

9. Haftung und Garantien
9.1. Der Korrektor/Ghostwriter verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Für entstandene Schäden haftet der Korrektor/Ghostwriter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
9.2. Der Korrektor/Ghostwriter garantiert nicht die Erfüllung der Qualitätsstandards Dritter.
9.3. Mit der Abnahme/Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen des Korrektor/Ghostwriter entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb einer Woche  nach Ablieferung des Werks/Teillieferung geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen und freigegeben. 
Erhält der Auftraggeber in regelmäßigen, vorher verabredeten Abständen Teillieferungen, die über den Stand und Fortschritt des Arbeitsprozessen informieren, gilt eine vetofreie Annahme einer Teillieferung lediglich als vetofreie Annahme dieser Teillieferung. Kann über eine Teillieferung keine Einigkeit erzielt werden, gilt der Auftrag in beiderseitigem Einvernehmen mit der letztem akzeptierten Lieferung als beendet.
9.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.
 

IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen 
(Seminare, Bildungsveranstaltungen)

 
10. Leistungsumfang
Die Seminarpreise umfassen, soweit nicht anders vereinbart, die Seminarschulung, Seminarunterlagen und ein Teilnahmezertifikat.

11. Seminarinhalte und -methoden
11.1. Der Seminaranbieter gestaltet die Seminarinhalte in Absprache mit den Seminarnachfragern. Die Teilnahme an den Seminaren geht mit dem Akzeptieren der Seminarinhalte einher.
11.2. Die Seminarmethoden entsprechen den didaktisch-methodischen Notwendigkeiten, die sich aus den Seminarinhalten und der Seminarziele ergeben. 

12. Seminarunterlagen
Die Seminarteilnehmer verpflichten sich, die bereitgestellten Seminarunterlagen nur für eigene private Zwecke zu nutzen. Das Kopieren und Weitergeben ist unzulässig.

13. Datenschutz
Der Seminaranbieter verpflichtet sich, über alle persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Seminarteilnehmer - auch nach Ende der Seminare - Verschwiegenheit zu wahren.

14. Honorare
14.1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Honorarsätze. Das Honorar ist bis spätestens 30 Tage (Zahlungseingang) nach Rechnungseingang  zu zahlen. Mit Beginn des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen fällig, die nach der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments sieben Prozent oberhalb des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank liegen. Beitreibungskosten werden dem  Auftraggeber gegebenenfalls mit pauschal Euro 10,- pro Zahlungserinnerung/Mahnung in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten aus einem gerichtliches Mahnverfahren werden entsprechend ihrer Höhe dem Auftraggeber berechnet. 
14.2. Es gelten die vor dem Seminar verabredeten Honorarsätze. 
14.3. Wenn nicht anders vereinbart, sind in das Honorar Leistungen für vom Seminaranbieter gestellten Seminarmaterialien eingeschlossen. Hierfür wird die Erlaubnis zur individuellen Nutzung erteilt, Weiterverbreitung, Kopieren und sonstige weitergehende Nutzungen sind untersagt. Bei In-house-Seminaren sind - wenn nicht anders vereinbart - vom Seminarnachfrager zusätzlich Fahrt- und Übernachtungsspesen zu übernehmen.
14.4. Wird ein bereits bestätigtes Seminar vom Seminarnachfrager abgesagt, so werden 66 Prozent des verabredeten Honorars fällig.
14.5. Wird auf Anforderung und nach den Vorstellungen eines Seminarnachfragers vom Seminaranbieter ein besonderes erarbeitet, das Seminar aber nicht durchgeführt, beträgt der Honorarsat für dieses Seminar 25 Prozent des Tagessatzes für das konzipierte Seminar. Der Seminarnachfrager erwirbt damit das Recht, das Seminarkonzept anderweitung zu nutzen. Wird das Seninar anschließend doch durchgeführt, werden diese Gestehungskosten verrechnet.

15. Rücktritt/Kündigung/Verschiebung
15.1. Wird ein Seminar kurzfristig abgesagt, werden Ausfallhonorare (Entschädigung für anderweitig nicht mehr zu vergebene Seminartermine) und Aufwandsentschädigungen (für bereits vorgenommene Seminarvorbereitungen oder Verwaltungsaufwand) in Rechnung gestellt.
15.2. Erfolgt der Rücktritt später als 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin, beträgt das in Rechnung gestellte Ausfallhonorar/Aufwandsentschädigung 30 Prozent der Kosten des ausgefallenen Seminars.
15.3. Erfolgt der Rücktritt in der Vorbereitungsphase (wenn beim Seminaranbieter bereits Texte von Teilnehmer/innen eingegangen sind, die in das Seminar integriert werden sollen), beträgt das in Rechnung gestellte Ausfallhonorar/Aufwandsentschädigung 50 Prozent der Kosten des ausgefallenen Seminars.
15.4. Wird das Seminar später als 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin auf einen anderen Termin verschoben, wird ein Ausfallhonorar von 15 Prozent der Seminarkosten berechnet.
15.5. Zusätzlich werden bereits angefallene Reisespesen sowie andere für das ausgefallene Seminar bereits verauslagte Kosten in Rechnung gestellt.
15.6. Muss ein Seminar vom Seminaranbieter abgesagt werden, werden die Seminarteilnehmer bzw. der Seminarnachfrager unverzüglich informiert; eine Haftung ist ausgeschlossen.

16. Haftung
16.1. Der Seminaranbieter schließt die Haftung für jegliche Schäden, die nicht unmittelbar und persönlich vom Veranstalter selbst verursacht wurden, aus. Für vom Seminaranbieter verursachte Schäden wird nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung gehaftet.
16.2. Die Seminarteilnehmer haften für alle Verluste und Schäden, die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus ihrem Bereich verursacht werden.

 
V. Schlussbestimmungen
 
17.
17.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Auftraggeber und Auftragnehmer ist Göttingen.
17.2. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge über Auftragstexte/journalistische und Korrekturarbeiten sowie Seminare. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Göttingen, 1.1.2017